Neukirch (Lausitz) als Luftkurort

 

1926 wurde an das Ministerium des Innern von Sachsen der Antrag auf Genehmigung zur Bezeichnung der Gemeinde als „Luftkurort“ gestellt.

 

In einem Prospekt aus dieser Zeit war zu lesen:

"Neukirch liegt in einer lieblichen Landschaft, welche von der Wesenitz durchschnitten wird und vielfache Abwechslung von wellenförmigen Anhöhen und sanften, muldenartigen dunklen Wäldern bietet. Auf der Nordseite umrahmt das Dorf eine Bergkette und auf der Südseite nimmt der stolze Valtenberg (588 m) mit dem vorgelagerten Davidsberge, das Tal in seine Hut. Die schmucken Häuser sind meist von gut gepflegten Gärten umgeben und oft von mächtigen Linden beschattet, sodaß der Ort in einem Laubwalde eingebettet erscheint. Die Gasthöfe mit großen Ballsälen und die oft recht geringen Abstände der Restaurationen voneinander lassen vermuten, dass ein reger, gemütlicher Verkehr zwischen den Bewohnern herrscht. In der Ortsflur verstreut liegen eine Anzahl Häusergruppen, unter welchen die Valtenhäuser durch landschaftlich prächtige Lage und günstige klimatische Verhältnisse bevorzugt sind. Lauschige, malerische Plätzchen am Flössel, die idyllisch gelegene Valtenmühle, die so freundlichen, anmutigen Landhäuser des Elisabethstifts (Erholungsheim für Dresdner städtische Beamte), das ideal gelegene vorbildlich eingerichtete und vortrefflich geleitete Bethlehemstift und das im stillen Waldwinkel versteckte Georgenbad locken Naturfreunde mächtig an und laden zu längerem Sommeraufenthalte."

 

Auch in der Nachkriegszeit wurde Neukirch zu einem beliebten Erholungsort ausgebaut. Die Urlauber wurden vorwiegend in Privatquartieren untergebracht. Ab 1954 betreute man sie in fünf Vertragsgaststätten des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB).

Es waren:

"Zur grünen Fichte", "Hotel Oberland", "Zwei Linden", "Sportlerheim", "Gasthof zum Erbgericht".

 

Ein Auszug aus dem Bildband „Aus der Geschichte unseres Heimatortes Neukirch/Lausitz“, 2009